Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen, Inh. Niklas Klein, Beyeröhde 1, 42389 Wuppertal
(nachfolgend: „Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen“)

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Leistungen und Angebote vom Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns unserer individuellen Angebote. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die das Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn das Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthalten oder auf solche verweisen, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die Dienstleistungen und Angebote des Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an Kaufleute (HGB) sowie an Freiberufler.

§ 2 Leistungen
(1) Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen erbringt für Unternehmen aus den Bereichen Logistik, Fertigung und Industrie Beratungs- und Agenturdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Onlinemarketing, Social Media-Betreuung sowie Mitarbeitergewinnung / Recruiting. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Mitarbeiter.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern vom Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch das Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen bleibt der Vergütungsanspruch vom Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen unberührt.
(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist das Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen nicht verantwortlich.
(5) In Bezug auf die vom Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht das Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) Das Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Die vereinbarte Vergütung vom Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.
(8) Das Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen garantiert keine konkrete Anzahl an Interessentenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet.
(9) Das für die jeweilige Videoproduktion notwendige Equipment wird vom Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen zur Verfügung gestellt. Sofern Sonderanschaffungen für eine Produktion erforderlich sein sollten, wird darüber im Vorhinein zwischen dem Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen und dem Kunden eine gesonderte Absprache getroffen werden.
(10) Der im Angebot vom Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen avisierte Fertigstellungstermin eines oder mehrerer Videos unterliegt dem Vorbehalt der vollständigen und fristgemäßen Mitwirkung des Kunden. Unterbleibt die notwendige Mitwirkung ganz oder teilweise, ist das Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen einseitig berechtigt, einen neuen Fertigstellungstermin zu bestimmen.
(11) Notwendige Kosten und Spesen in Bezug auf Dreharbeiten (z.B. für Anreise, Mieten, Darsteller, Genehmigungen, etc.) sind nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung vom Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen und vom Kunden gesondert zu tragen, es sei denn sie werden im Hauptvertrag ausdrücklich ausgewiesen und benannt.

§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Sofern eine Leistung von Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-5.
(2) Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.
(4) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Unerhebliche Mängel stehen der Abnahme nicht entgegen.
(5) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

§ 4 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen ist anders lautend. Eine Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern mit Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses ist bei Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen anzufragen.
(4) Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen und Recruitingmaßnahmen /Mitarbeitergewinnung bei Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen gilt: wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.
(3) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen in Verzug, ist SNiklas Klein Marketing Einzelunternehmen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung
(1) Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Vertragspartners gegenüber Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen zu gewährleisten. Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen und deren Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Der Kunde hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen stets respektvoll mit anderen Teilnehmern/Kunden und Mitarbeitern von Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen umzugehen. Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen ist Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen nach einmaliger Vorwarnung berechtigt, den Zugang des Kunden zu Programm- und Trainingsinhalten von Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren beziehungsweise den Kunden von der Teilnahme an Seminaren von Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen bleiben in diesem Fall unberührt.

§ 10 Nutzungsrechte
(1) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen / Recruiting gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen erstellten Inhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit.
(2) In Bezug auf die Buchung über die Erstellung eines Werbevideos gilt: Der Kunde erhält ein einfaches, dauerhaftes, zeitlich und räumlich nicht begrenztes Nutzungsrecht (öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung). Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf Übertragung des Bearbeitungsrechtes. Die Überlassung von Videorohmaterial wird von Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen nicht geschuldet.
(3) Eine etwaige Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 11 Haftung
(1) Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 12 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.

§ 13 Widerrufsrecht
Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.

§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Niklas Klein Marketing Einzelunternehmen.
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Niklas Klein Marketing Einzelunternehmenund der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

AGB Stand: 23.12.2022 © Vervielfältigung verboten
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